Katastervermessung
Katastervermessungen und Abmarkungen dürfen im Freistaat Sachsen nur durch die im Freistaat Sachsen zugelassenen "Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI)" (Liste ÖbVI) ausgeführt werden.
(§2 Abs.4 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG
vom 29.01.2008 in der jeweils geltenden Fassung)
Zur Katastervermessungen und Abmarkung gehören:
- Bildung von Flurstücken
- Grenzfeststellung
- Grenzwiederherstellung auf Antrag
- Gebäudeaufnahme (§6 Abs. 3 SächsVermKatG)
- Vermessung langestreckter Anlagen (z.B. Straßen oder Flüsse)
- Abmarkung von Grenzpunkten
Die Kosten für Katastervermessung und Abmarkung sind in der Sächsischen Vermessungskostenverordnung - SächsVermKoVO verbindlich für alle ÖbVI festgeschrieben.
Gern stehe ich Ihnen für eine individuelle Beratung in meinen Büroräumen zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Verfügung.
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